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§ 1 Organisationsreglement Institut für Justizforschung (IJF) - Zuordnung und Zweck

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§ 1 Organisationsreglement Institut für Justizforschung (IJF) · Zuordnung und Zweck

1. Das bisherige Obwaldner Institut für Justizforschung an der Universität Luzern (IJF) wird von einem extern getragenen Institut in eine Organisationseinheit der Universität Luzern ohne eigene Rechtspersönlichkeit umgewandelt. Das Institut ist der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zugeordnet.

2. Das Institut bezweckt, im Bereich Justiz umfassende interdisziplinäre Grundlagenforschung und Wissensvermittlung zu betreiben und sich als nationales Kompetenzzentrum für Justizfragen zu etablieren. Das Institut entwickelt eigene Forschungsprojekte, organisiert wissenschaftliche Tagungen und öffentliche Anlässe und schafft Kapazitäten für Doktorierende, Habilitierende und weitere wissenschaftliche Mitarbeitende. Es bietet hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen geeigneten Rahmen und ideale Bedingungen für ihre Arbeit.

3. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, gilt das Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern.

Zuordnung und Zweck § 2 Organisationsreglement Institut für Justizforschung (IJF) →

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