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§ 9 Organisationsreglement Center for Law and Sustainability CLS (Zentrum für Recht und Nachhaltigkeit) (Organisationsreglement CLS) - Finanzen

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§ 9 Organisationsreglement CLS · Finanzen

1. Die finanzielle Führung des Zentrums erfolgt gemäss den Grundsätzen des Rechnungswesens der Universität Luzern. Insbesondere

a. wird das Zentrum als Kostenstelle geführt,

b. werden Aufwand und Ertrag des Zentrums in der Rechnungslegung der Universität dargestellt.

2. Das Zentrum finanziert sich insbesondere durch

a. jährliche Beitrage der Universität im Rahmen des Fakultätsbudgets,

b. Forschungsdrittmittel,

c. Beiträge und Zuwendungen von Gemeinwesen, Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen,

d. Honorare und andere Entgelte für Dienstleistungen und Veröffentlichungen.

3. Der Abschluss von Drittmittelverträgen unterliegt dem Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Luzern.

4. Die Offenlegung von Donationen erfolgt gemäss der Verordnung über die Offenlegung von Drittmitteln der Universität Luzern und dem Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Luzern.

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