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§ 8 Organisationsreglement Center for Law and Sustainability CLS (Zentrum für Recht und Nachhaltigkeit) (Organisationsreglement CLS) - Wissenschaftlicher Beirat

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§ 8 Organisationsreglement CLS · Wissenschaftlicher Beirat

1. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus fachkundigen Persönlichkeiten, die aktiv zur Erfüllung der Aufgaben des Zentrums beitragen.

2. Die Mitgliederversammlung beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern des Beirats.

3. Die oder der Vorsitzende des Zentrums beruft den wissenschaftlichen Beirat ein.

4. Der Beirat hat insbesondere die Aufgabe, das Zentrum in strategischen Fragen zu beraten, in seiner nationalen und internationalen Vernetzung zu unterstützen und auf neue Entwicklungen in Wissenschaft und Praxis aufmerksam zu machen.

5. Die Zentrumsleitung bestimmt eine dem Beirat vorsitzende Person. Diese ist für die Koordination der Tätigkeiten des Beirats verantwortlich.

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