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§ 2 Organisationsreglement Center for Law and Sustainability CLS (Zentrum für Recht und Nachhaltigkeit) (Organisationsreglement CLS) - Status und Zweck

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§ 2 Organisationsreglement CLS · Status und Zweck

1. Das Center for Law and Sustainability (CLS; nachstehend Zentrum) ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (nachfolgend Fakultät) mit dem Zweck, Forschung und Lehre im Bereich des Rechts der nachhaltigen Entwicklung zu vernetzen und nach aussen sichtbar zu machen.

2. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, gilt das Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern.

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