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§ 10 Organisationsreglement Center for Law and Sustainability CLS (Zentrum für Recht und Nachhaltigkeit) (Organisationsreglement CLS) - Eingehen von Verpflichtungen und Haftung

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§ 10 Organisationsreglement CLS · Eingehen von Verpflichtungen und Haftung

1. Die Zentrumsleitung kann im Rahmen der vorhandenen finanziellen Mittel Verpflichtungen eingehen. Mehrjährige Verpflichtungen bedürfen der Genehmigung durch die Dekanin oder den Dekan der Fakultät.

2. Die Mitglieder des Zentrums arbeiten im Rahmen ihrer Anstellung an der Universität Luzern für das Zentrum. Für die Zentrumsleitung werden keine zusätzlichen Entschädigungen ausbezahlt. Vorbehalten bleiben Entschädigungen für Dozierendenleistungen im Rahmen der Weiterbildung.

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