§ 9 Organisationsreglement Zentrum für Konflikt und Verfahren (Organisationsreglement CCR) - Finanzen
§ 9 Organisationsreglement CCR · Finanzen
1. Die finanzielle Führung des CCR erfolgt gemäss den Grundsätzen des Rechnungswesens der Universität Luzern.
2. Das CCR finanziert sich insbesondere durch
a. jährliche Beiträge der Universität im Rahmen der Fakultätsbudgets,
b. Forschungsdrittmittel,
c. Beiträge und Zuwendungen von Gemeinwesen, Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen,
d. Honorare und andere Entgelte für Dienstleistungen und Veröffentlichungen,
e. Gebühren von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Veranstaltungen.
3. Der Abschluss von Drittmittelverträgen unterliegt dem Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Luzern.
4. Die Offenlegung von Donationen erfolgt gemäss der Verordnung über die Offenlegung von Drittmitteln der Universität Luzern und dem Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Luzern.