540r
CCR
CH-LU
§ 8 Organisationsreglement Zentrum für Konflikt und Verfahren (Organisationsreglement CCR) - Wissenschaftlicher Beirat
§ 8 Organisationsreglement CCR · Wissenschaftlicher Beirat
1. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus fachkundigen Persönlichkeiten, die aktiv zur Erfüllung der Aufgaben des CCR beitragen.
2. Die Mitgliederversammlung beschliesst über die Einsetzung eines Beirats sowie über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern des Beirats.
3. Die oder der Vorsitzende der Zentrumsleitung beruft den wissenschaftlichen Beirat ein.