Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
540r CCR CH-LU

§ 8 Organisationsreglement Zentrum für Konflikt und Verfahren (Organisationsreglement CCR) - Wissenschaftlicher Beirat

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Organisationsreglement CCR · Wissenschaftlicher Beirat

1. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus fachkundigen Persönlichkeiten, die aktiv zur Erfüllung der Aufgaben des CCR beitragen.

2. Die Mitgliederversammlung beschliesst über die Einsetzung eines Beirats sowie über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern des Beirats.

3. Die oder der Vorsitzende der Zentrumsleitung beruft den wissenschaftlichen Beirat ein.

← § 7 Organisationsreglement CCR Organisationsreglement Zentrum für Konflikt und Verfahren (Organisationsreglement CCR) - Gegenstand und Geltungsbereich § 9 Organisationsreglement CCR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →