§ 3 Organisationsreglement Zentrum für Konflikt und Verfahren (Organisationsreglement CCR) - Aufgaben
§ 3 Organisationsreglement CCR · Aufgaben
1. Das CCR nimmt die folgenden Aufgaben wahr
a. Forschung im Bereich der Methoden und Regeln der Konfliktbewältigung. Besonderes Interesse gilt den Schnittstellen zwischen den verschiedenen Formen der Streiterledigung, namentlich zwischen der staatlichen Gerichtsbarkeit, der Schiedsgerichtsbarkeit und alternativen Konfliktlösungsmethoden wie namentlich der Mediation,
b. Publikationstätigkeiten im Rahmen des Forschungsbereichs,
c. Begleitung und Kommentierung von Gesetzgebungsprojekten,
d. Organisation und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen, namentlich von Workshops, Tagungen und Zertifikatslehrgängen,
e. Kooperationen mit universitätsinternen und -externen Institutionen, Organisationen und Personen in Forschung und Lehre im Rahmen des Forschungsbereichs,
f. Förderung des Diskurses zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis,
g. Einwerben von Drittmitteln zu diesen Zwecken.