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540r CCR CH-LU

§ 2 Organisationsreglement Zentrum für Konflikt und Verfahren (Organisationsreglement CCR) - Status und Zweck des CCR

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§ 2 Organisationsreglement CCR · Status und Zweck des CCR

1. Das CCR wurde im Jahr 2008 gegründet. Es ist eine öffentlich-rechtliche Organisationseinheit der Universität Luzern ohne eigene Rechtspersönlichkeit und als solche der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (nachfolgend Fakultät) zugeordnet.

2. Das CCR bezweckt, die universitäre Forschung, Lehre und Weiterbildung im Bereich der Methoden und Regeln der Konfliktbewältigung an der Universität Luzern zu vernetzen und nach aussen sichtbar zu machen.

3. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, gilt das Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern.

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