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§ 9 Reglement über den Zertifikatslehrgang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Privatversicherungsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern» (CAS Privatversicherungsrecht) - Kurse

Lehrgang
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§ 9 Reglement über den Zertifikatslehrgang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Privatversicherungsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern» (CAS Privatversicherungsrecht) · Kurse

1. Der Lehrgang besteht aus Kursen zu Themen der Privatversicherung.

2. Das Ziel des Lehrgangs besteht darin, dass die Teilnehmenden vertiefte Kenntnisse und praxisrelevantes Wissen im Bereich des Privatversicherungsrechts erwerben. Die Teilnehmenden sollen privatversicherungsrechtliche Probleme erkennen und analysieren können sowie in der Lage sein, zu diesen mithilfe der geltenden Rechtsgrundlagen Lösungen zu erarbeiten.

3. Der Lehrgang umfasst fünf Module. Die Kurse werden in Form von Referaten, Diskussionen, Gruppenarbeiten und Übungen durchgeführt.

4. Der Lehrgang erstreckt sich in der Regel über maximal zehn Monate.

5. Ein erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs setzt den Besuch aller fünf Module voraus. Dispensationen für einzelne Kurse können nicht erteilt werden.

6. Dispensationen für einzelne Lektionen können im maximalen Umfang von 20 Prozent der Lektionen von der Studienleitung erteilt werden. Sie führen nicht zu einer Ermässigung der Kursgelder.

7. Näheres wird in der Wegleitung geregelt.

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