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§ 18 Reglement über den Zertifikatslehrgang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Krankenversicherungsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern» (CAS Krankenversicherungsrecht) - Entschädigungen und weitere Kosten

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§ 18 Reglement über den Zertifikatslehrgang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Krankenversicherungsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern» (CAS Krankenversicherungsrecht) · Entschädigungen und weitere Kosten

1. Die Entschädigungen der Mitglieder der Studienleitung, der Dozierenden und der für den Lehrgang tätigen Mitarbeitenden des Vereins werden im Rahmen der geltenden Regelungen der Universität Luzern in der Wegleitung geregelt. Die Entschädigungen werden dem Verein in Rechnung gestellt und von diesem ausbezahlt.

2. Die Entschädigung für die indirekten, zentralen Kosten der Universität Luzern wie Raum-, Infrastruktur- und Administrationskosten und eines Anteils an die Overheadkosten der Weiterbildungsakademie richtet sich nach den geltenden Regelungen der Universität Luzern.

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