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§ 13b Reglement über den Zertifikatslehrgang «CAS Forensics II» an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Certificate of Advanced Studies [CAS] in Forensics II der Universität Luzern); CAS Forensics II - Unkorrektheiten bei schriftlichen Arbeiten und Präsentationen

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§ 13b Reglement über den Zertifikatslehrgang «CAS Forensics II» an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Certificate of Advanced Studies [CAS] in Forensics II der Universität Luzern); CAS Forensics II · Unkorrektheiten bei schriftlichen Arbeiten und Präsentationen

1. Es ist unzulässig, bei schriftlichen Arbeiten und Präsentationen

a. die fachliche Mithilfe von Drittpersonen in Anspruch zu nehmen,

b. aus anderen Quellen ohne Quellenangabe zu zitieren (Plagiate). Es gelten die universitären und fakultären Bestimmungen zu Plagiaten und unredlichem Verhalten in der Wissenschaft.

2. Im Fall von Unkorrektheiten bei schriftlichen Arbeiten und Präsentationen kann auf failed erkannt werden. Die Studienleitung entscheidet nach Anhören der fehlbaren Person.

3. Der Entzug von Titeln wegen Unkorrektheiten bei schriftlichen Arbeiten richtet sich nach § 19 des Statuts der Universität Luzern.

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