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WISTRA
CH-LU
§ 11 Reglement über den Zertifikatslehrgang «Wirtschaftsstrafrecht» an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Certificate of Advanced Studies [CAS] in Wirtschaftsstrafrecht der Universität Luzern); CAS WISTRA - Zweck und Prüfungsstoff
Leistungsnachweise
§ 11 Reglement über den Zertifikatslehrgang «Wirtschaftsstrafrecht» an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Certificate of Advanced Studies [CAS] in Wirtschaftsstrafrecht der Universität Luzern); CAS WISTRA · Zweck und Prüfungsstoff
1. Im Lehrgang sind ein Leistungsnachweis oder eine Kombination von Leistungsnachweisen zu erbringen. Damit ist der Nachweis zu erbringen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das im Rahmen des Unterrichts vermittelte Wissen erworben und verarbeitet haben und zu dessen Anwendung auf konkrete Fragestellungen in der Lage sind.
2. Der Prüfungsstoff setzt sich aus der bis zum Prüfungstag unterrichteten Materie zusammen.
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Zweck
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