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§ 9 Reglement über den Zertifikatslehrgang «Forensics I» an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Certificate of Advanced Studies [CAS] in Forensics I der Universität Luzern); CAS Forensics I - Kurse

Lehrgang
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§ 9 Reglement über den Zertifikatslehrgang «Forensics I» an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Certificate of Advanced Studies [CAS] in Forensics I der Universität Luzern); CAS Forensics I · Kurse

1. Der Lehrgang besteht aus Kursen zu Themen des Straf- und Strafverfahrensrechts sowie zur Strafverfahrensführung. Im Vordergrund steht der erste Zugriff.

2. Dabei werden in der Regel folgende Themen behandelt: Erster Zugriff - Grundlagen; Pikettsituation - mit offener und verdeckter Ermittlung; Einvernahme - Protokoll - Beweis; CSI - Kriminalistik und Kriminaltechnik; Vorverfahren - vertieft; Rechtsmedizin und Rechtspsychiatrie; Erster Zugriff - Einsatzübung.

3. Ein Kurs dauert in der Regel zweieinhalb Tage und hat einen Umfang von 20 bis 22 Lektionen. Die Kurse werden in Form von Referaten, Diskussionen, Gruppenarbeiten und Übungen durchgeführt. Sie beginnen jeweils am Donnerstagmorgen und enden am Samstagmittag oder -nachmittag. Für jeden Kurs wird eine Vor- und Nachbereitung im Umfang von drei Vierteln der Kursdauer erwartet.

4. Der Lehrgang erstreckt sich in der Regel über maximal sieben Monate.

5. Ein erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs setzt den Besuch aller sieben Kurse voraus. Dispensationen für einzelne Kurse können nicht erteilt werden.

6. Dispensationen für einzelne Lektionen können im maximalen Umfang von 20 Prozent der Lektionen durch die Studienleitung erteilt werden. Sie führen nicht zu einer Ermässigung der Kursgelder.

7. Näheres wird in der Wegleitung geregelt.

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