Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
540i CH-LU

§ 8 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» - Durchführungsort und Durchführungssprache

Studiengang
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» · Durchführungsort und Durchführungssprache

1. Die Module des Studiengangs werden vornehmlich in der Schweiz, namentlich in Luzern, Neuchâtel, Zürich und Genf, durchgeführt. Die Unterrichtssprache ist Englisch.

← § 7 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» Zweck § 9 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →