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CH-LU
§ 7 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» - Rückzug der Anmeldung und vorzeitige Beendigung
Zulassung
§ 7 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» · Rückzug der Anmeldung und vorzeitige Beendigung
1. Der Rückzug der Anmeldung zum Studiengang und dessen vorzeitige Beendigung sind der wissenschaftlichen Leitung schriftlich mitzuteilen.
2. Wird die Anmeldung zum Studiengang nach Erhalt der Aufnahmebestätigung zurückgezogen, ist eine Aufwandentschädigung von 200 Franken zu entrichten.
3. Wer den Studiengang vorzeitig abbricht oder die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten vor Kursbeginn zurückzieht, hat die gesamten Kosten des Studiengangs zu bezahlen. Vorbehalten bleibt ein teilweiser Erlass bei Vorliegen triftiger Gründe.