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540i CH-LU

§ 6 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» - Entscheid über die Zulassung

Zulassung
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§ 6 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» · Entscheid über die Zulassung

1. Je Studiengang werden grundsätzlich maximal 10 Teilnehmende zugelassen, damit eine optimale Lehr- und Lernatmosphäre gewährleistet werden kann.

2. Über die Zulassung zum Studiengang entscheidet die wissenschaftliche Leitung. Sie prüft dabei, ob die zur Zulassung notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, und berücksichtigt ausserdem die Anmeldungen nach Eignung für den Studiengang.

3. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

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