§ 16 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» - Qualitätssicherung
§ 16 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» · Qualitätssicherung
1. Der Studiengang und mindestens eine Prüfung werden mittels Evaluationsbögen evaluiert. Eine Berichterstattung über die Weiterbildung wird periodisch vorgenommen.
2. Die Konzeption des Studiengangs, die Lehrziele sowie das Curriculum werden jährlich auf die aktuelle Rechtsprechung sowie den wissenschaftlichen Fortschritt in Recht und Betriebswirtschaft hin überprüft und wo notwendig angepasst.
3. Der Einsatz der Dozierenden wird jährlich überprüft und wo notwendig angepasst.
4. Um die Qualität des Studiengangs gegenüber Mitbewerbern im Markt sicherzustellen, wird alle zwei Jahre ein Benchmark-Vergleich gegenüber ähnlichen Kursen angestellt und etwaige Anpassungen zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit des Kurses vorgenommen.
5. Um die Qualität der Abschlussarbeiten zu heben und zu guten Leistungen anzuspornen, kann ein Preis für die beste Arbeit vergeben werden.
6. Um die Qualität der Abschlussarbeiten sicherzustellen, werden die Abschlussarbeiten von zwei Personen unabhängig beurteilt. Eine Notenkonferenz legt die Schlussnoten fest.