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540i CH-LU

§ 15 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» - Ausstellung und Verleihung der Abschlussausweise

Studiengang
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§ 15 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» · Ausstellung und Verleihung der Abschlussausweise

1. Nach Bestehen der Leistungsnachweise und der Studiengangsarbeit erhalten die Teilnehmenden das mit 10 ECTS-Kreditpunkten bewertete Bologna-kompatible Zertifikat «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Arbitration of the University Lucerne and the University Neuchâtel». Das Zertifikat wird im Namen der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universität Luzern und der Universität Neuchâtel ausgestellt.

2. Der Abschlussausweis enthält die Unterschrift der wissenschaftlichen Leitung sowie der Dekaninnen und Dekane. Dem Abschlussausweis wird eine Aufstellung beigelegt, welche den Inhalt der einzelnen Module erläutert (Diploma Supplement).

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