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CH-LU
§ 12 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» - Studiengangsarbeit
Studiengang
§ 12 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» · Studiengangsarbeit
1. Innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des letzten Moduls ist eine schriftliche Arbeit aus dem Themenbereich des Studiengangs zu verfassen.
2. Das Thema ist in Absprache mit der wissenschaftlichen Leitung frei wählbar und dient der Vertiefung im Studiengang behandelter oder der Aufarbeitung im Studiengang nicht behandelter Problemstellungen.
3. Die Abschlussarbeit muss selbständig verfasst und es dürfen keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt worden sein.