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540i CH-LU

§ 11 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» - Zu erbringende Leistungsnachweise

Studiengang
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§ 11 Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Arbitration» · Zu erbringende Leistungsnachweise

1. Für jedes Modul wird ein Leistungsnachweis erbracht. Dieser kann in Form einer schriftlichen Prüfung, einer mündlichen Prüfung oder in anderen Formen, etwa in der eines praxisbezogenen Rollenspiels oder einer Präsentation, erfolgen.

2. Die Prüfungen finden unmittelbar oder möglichst zeitnah nach dem entsprechenden Modul statt.

3. Es ist unzulässig, während einer Prüfung

a. andere als die zugelassenen Hilfsmittel mitzuführen oder zu verwenden,

b. mit anderen Personen Informationen auszutauschen,

c. die Ruhe im Raum absichtlich zu stören.

4. Im Fall von Unkorrektheiten kann auf die Note 1 im betreffenden Leistungsnachweis erkannt werden. Die wissenschaftliche Leitung trifft den Entscheid nach Anhören der fehlbaren Person.

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