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540e CAS CH-LU

§ 7 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern - Rückzug der Anmeldung und vorzeitige Beendigung

Zulassung
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§ 7 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern · Rückzug der Anmeldung und vorzeitige Beendigung

1. Der Rückzug der Anmeldung zum Lehrgang und dessen vorzeitige Beendigung sind der Programmleitung schriftlich mitzuteilen.

2. Wird die Anmeldung zum Lehrgang nach Erhalt der Aufnahmebestätigung zurückgezogen, ist eine Aufwandentschädigung von 100 Franken zu entrichten.

3. Wer den Lehrgang vorzeitig abbricht oder die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten vor Kursbeginn zurückzieht, hat die gesamten Gebühren des Lehrgangs zu bezahlen. Vorbehalten bleibt ein teilweiser Erlass bei Vorliegen triftiger Gründe.

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