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540e CAS CH-LU

§ 6 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern - Zulassung

Zulassung
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§ 6 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern · Zulassung

1. Im Lehrgang werden maximal 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen, damit eine optimale Lehr- und Lernatmosphäre gewährleistet werden kann. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach Eingang der Bewerbung berücksichtigt.

2. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule, einer Pädagogischen Hochschule oder Universität. Personen mit adäquatem Bildungs- und Erfahrungshintergrund können «sur dossier» aufgenommen werden.

3. Die Studienleitung entscheidet über die Zulassung auf Antrag der Programmleitung.

4. Über die Äquivalenz der Abschlüsse entscheidet die Studienleitung aufgrund der Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern nach Rücksprache mit den Studiendiensten.

5. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

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