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540e CAS CH-LU

§ 2 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern · Gegenstand

1. Dieses Reglement regelt die Zulassung zum Lehrgang, dessen Durchführung und die Voraussetzungen für die Verleihung des Zertifikats «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern.

2. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, gilt das Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern.

3. Der Lehrgang richtet sich an Juristinnen und Juristen, Agrarökonominnen und -ökonomen und weitere Personen, die beruflich mit Rechtsfragen in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt konfrontiert sind. Insbesondere sind Beraterinnen und Berater, Behördenvertreterinnen und -vertreter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschlägiger Unternehmen sowie Interessenvertreterinnen und -vertreter angesprochen.

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