540e
CAS
CH-LU
§ 17 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern - Fälligkeit
Finanzen
§ 17 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern · Fälligkeit
1. Die Gebühren sind im Voraus innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
2. Nichtbezahlung innert Frist gilt als Verzicht auf die Teilnahme am Lehrgang.