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540e CAS CH-LU

§ 17 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern - Fälligkeit

Finanzen
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§ 17 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern · Fälligkeit

1. Die Gebühren sind im Voraus innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar.

2. Nichtbezahlung innert Frist gilt als Verzicht auf die Teilnahme am Lehrgang.

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