Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
540e CAS CH-LU

§ 16 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern - Gebühren

Finanzen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 16 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern · Gebühren

1. Die Gebühren decken die Kosten für den Besuch der einzelnen Module und für die Prüfungen. Für Prüfungswiederholungen können von der Studienleitung zusätzliche Gebühren festgelegt und erhoben werden.

2. Ebenfalls in den Gebühren inbegriffen sind die Pausenverpflegung, das Mittagessen der Modultage sowie die Diplomfeier samt Abendveranstaltung.

← § 15 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern Zweck § 17 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →