540e
CAS
CH-LU
§ 16 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern - Gebühren
Finanzen
§ 16 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern · Gebühren
1. Die Gebühren decken die Kosten für den Besuch der einzelnen Module und für die Prüfungen. Für Prüfungswiederholungen können von der Studienleitung zusätzliche Gebühren festgelegt und erhoben werden.
2. Ebenfalls in den Gebühren inbegriffen sind die Pausenverpflegung, das Mittagessen der Modultage sowie die Diplomfeier samt Abendveranstaltung.