540e
CAS
CH-LU
§ 15 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern - Qualitätssicherung und Reporting
Aufbau und Inhalt des Lehrgangs
§ 15 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern · Qualitätssicherung und Reporting
1. Der Lehrgang wird durch systematische Feedback- und Evaluationsverfahren kontrolliert und kontinuierlich evaluiert.
2. Die Studienleitung berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Qualitätskontrollen in der fortlaufenden Planung und Entwicklung sowie bei der Verpflichtung von Dozierenden.
3. Die Studienleitung erstattet der Fakultät zuhanden der Fakultätsversammlung auf Anfrage pro Lehrgang einen Bericht.