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540e CAS CH-LU

§ 14 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern - Abschlussurkunde

Aufbau und Inhalt des Lehrgangs
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§ 14 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern · Abschlussurkunde

1. Nach dem Bestehen des Lehrgangs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Abschlussurkunde «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht der Universität Luzern». Die Urkunde wird im Namen der Fakultät ausgestellt.

2. Die Abschlussurkunde wird von der Dekanin oder vom Dekan sowie von der Studienleitung unterzeichnet.

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