540e
CAS
CH-LU
§ 11 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern - Anrechnung von Kreditpunkten
Aufbau und Inhalt des Lehrgangs
§ 11 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern · Anrechnung von Kreditpunkten
1. Die Studienleitung entscheidet über die Äquivalenz von Kompetenzen und die Anrechnung von Kreditpunkten, welche Weiterbildungsteilnehmende in anderen (Weiterbildungs-)Lehrgängen und Programmen erworben haben.