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540e CAS CH-LU

§ 11 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern - Anrechnung von Kreditpunkten

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§ 11 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern · Anrechnung von Kreditpunkten

1. Die Studienleitung entscheidet über die Äquivalenz von Kompetenzen und die Anrechnung von Kreditpunkten, welche Weiterbildungsteilnehmende in anderen (Weiterbildungs-)Lehrgängen und Programmen erworben haben.

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