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540e CAS CH-LU

§ 10 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern - Kreditpunktesystem

Aufbau und Inhalt des Lehrgangs
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§ 10 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Agrarrecht» der Universität Luzern · Kreditpunktesystem

1. Für den Erwerb eines «Certificate of Advanced Studies in Agrarrecht der Universität Luzern» muss der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs im Umfang von 12 ECTS-Punkten nachgewiesen werden.

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