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540d CH-LU

Übertragung der Konzeption und Organisation des Zertifikatslehrgangs «Judikative»

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Luzern
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Die Universität Luzern überträgt dem Verein «Schweizerische Richterakademie» gemeinsam mit den anderen Schweizer Rechtsfakultäten, der Stiftung für die Weiterbildung schweizerischer Richterinnen und Richter sowie der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter die Konzeption und Organisation des Zertifikatslehrgangs «Judikative» in deutscher Sprache gemäss dem Studienreglement des Vereins vom 30. Mai 2008.

1. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern übernimmt gemäss dem Vertrag zwischen dem Verein «Schweizerische Richterakademie» und den Universitäten Luzern und Neuenburg betreffend Geschäftsstelle der Schweizerischen Richterakademie und Durchführung des Lehrgangs «Judikative» vom 21. Januar 2008 die Durchführung des Zertifikatslehrgangs «Judikative» in deutscher Sprache.

1. Gegen Entscheide der Direktion über die Verweigerung eines Diploms (Art. 19 Abs. 2 des Studienreglements) kann gemäss § 34 des Universitätsgesetzes Beschwerde geführt werden.

1. Das Reglement tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen.

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