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540b CH-LU

§ 58 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Übergangsbestimmungen

Schlussbestimmungen
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§ 58 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Übergangsbestimmungen

1. Ab Herbstsemester 2024 werden alle Studiengänge nach dieser Studien- und Prüfungsordnung durchgeführt.

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3. ...

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