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540b CH-LU

§ 57 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Wegleitung

Schlussbestimmungen
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§ 57 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Wegleitung

1. Die Fakultätsversammlung erlässt zur Ausführung dieser Ordnung eine Wegleitung.

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