Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
540b CH-LU

§ 54 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern

Gemeinsame Bestimmungen - Gebühren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (56 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 54 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern

1. Die Gebühren für Prüfungen und andere Leistungskontrollen richten sich nach den Bestimmungen über die Erhebung von Gebühren an der Universität Luzern.

← § 53 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern Studiengänge § 55 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →