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§ 4a Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Aufzeichnungen
Allgemeines
§ 4a Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Aufzeichnungen
1. Vorlesungen aus dem Bachelorstudium werden aufgezeichnet und den Studierenden als Podcasts zur Verfügung gestellt. Ausgenommen sind Übungsveranstaltungen, Proseminare und Seminare.
2. Es ist den Studierenden untersagt, Veranstaltungen der Fakultät ohne ausdrückliche Einwilligung der oder des Dozierenden aufzuzeichnen.