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540b CH-LU

§ 46 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Mündliche Prüfungen

Gemeinsame Bestimmungen - Modalitäten der Leistungskontrollen
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§ 46 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Mündliche Prüfungen

1. Mündliche Einzelprüfungen dauern 20 Minuten, mündliche Zweierprüfungen 30 Minuten.

2. Der Gang und der wesentliche Inhalt des Prüfungsgespräch werden protokolliert oder aufgezeichnet.

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