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540b CH-LU

§ 45 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Schriftliche Prüfungen

Gemeinsame Bestimmungen - Modalitäten der Leistungskontrollen
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§ 45 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Schriftliche Prüfungen

1. Schriftliche Prüfungen dauern in der Regel zwei Stunden. Die Fakultät regelt die Ausnahmen.

2. Die Fakultät kann schriftliche Prüfungen in elektronischer Form durchführen.

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