Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
540b CH-LU

§ 44 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Zeitpunkt der Leistungskontrolle

Gemeinsame Bestimmungen - Modalitäten der Leistungskontrollen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (56 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 44 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Zeitpunkt der Leistungskontrolle

1. Prüfungssessionen finden zweimal jährlich nach Abschluss der Lehrveranstaltungen statt. Die Daten werden durch das Dekanat rechtzeitig bekannt gemacht.

2. Der Haupttermin einer Prüfung findet in der Prüfungssession im Anschluss an das jeweilige Modul oder die Lehrveranstaltung statt. In der folgenden Prüfungssession findet eine Nebenterminprüfung statt. Es besteht kein Recht auf Durchführung einer weiteren Prüfung.

3. Bei Gastlehrveranstaltungen wird die Leistungskontrolle zeitnah zur jeweiligen Lehrveranstaltung durchgeführt. Eine Nebenterminprüfung findet nicht statt.

← § 43 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern Studiengänge § 45 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →