540b
CH-LU
§ 42 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Anmeldung zu Leistungskontrollen
Gemeinsame Bestimmungen - Modalitäten der Leistungskontrollen
§ 42 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Anmeldung zu Leistungskontrollen
1. Die Studierenden müssen sich zu allen Leistungskontrollen verbindlich anmelden.