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540b CH-LU

§ 42 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Anmeldung zu Leistungskontrollen

Gemeinsame Bestimmungen - Modalitäten der Leistungskontrollen
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§ 42 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Anmeldung zu Leistungskontrollen

1. Die Studierenden müssen sich zu allen Leistungskontrollen verbindlich anmelden.

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