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§ 4 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Musterstudienplan und Lehrorganisation
Allgemeines
§ 4 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Musterstudienplan und Lehrorganisation
1. Zur Orientierung der Studierenden und zur Erleichterung ihrer Studienplanung erstellt die Fakultätsversammlung einen Musterstudienplan für das Bachelorstudium. Dieser wird auf die Regelstudiendauer bei einem Vollzeitstudium ausgerichtet. Die Fakultät berücksichtigt bei der Gestaltung des Musterstudienplanes bestmöglich die Anliegen von fremdsprachigen Studierenden und Teilzeitstudierenden.
2. Die Fakultät organisiert ihr Lehrangebot so, dass die im Musterstudienplan aufgeführten Lehrveranstaltungen regelmässig und, soweit es um Pflichtveranstaltungen geht, für das Vollzeitstudium kollisionsfrei angeboten werden.