540b
CH-LU
§ 36 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern
Studieninhalte - Rechtswissenschaft im Nebenfach
§ 36 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern
1. Die Fakultät umschreibt das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Einvernehmen mit der jeweiligen Fakultät.
2. Die Fakultät bietet grundsätzlich keine besonderen Lehrveranstaltungen für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach an.