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540b CH-LU

§ 34 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Pflichtexemplare

Studieninhalte - Doktorat
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§ 34 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Pflichtexemplare

1. Die Fakultät legt die Anzahl der ihr einzureichenden Pflichtexemplare der Dissertation fest.

2. Werden die Pflichtexemplare spätestens ein Jahr nach der Promotion nicht eingereicht, so entzieht die Dekanin oder der Dekan den Doktortitel nach unbenutztem Ablauf einer Nachfrist und Anhören der säumigen Person.

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