540b
CH-LU
§ 28 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Zulassungsbedingungen
Studieninhalte - Doktorat
§ 28 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Zulassungsbedingungen
1. Die Zulassung zum Doktorat setzt voraus
a. ein mindestens mit dem Gesamtprädikat «cum laude» bestandenes Masterstudium der Fakultät oder einen gleichwertigen Masterabschluss einer anderen Universität,
b. die Betreuungszusage nach § 29.
2. Ist die Voraussetzung nach Absatz 1a nicht erfüllt, kann auf Antrag einer Person mit Ordinariat oder Extraordinariat die Kandidatin oder der Kandidat ausnahmsweise zum Doktorat zugelassen werden. Die Fakultät regelt die Einzelheiten.