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540b CH-LU

§ 26 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Ziel

Studieninhalte - Doktorat
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§ 26 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Ziel

1. Mit dem abgeschlossenen Doktorat weist die Kandidatin oder der Kandidat die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nach.

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