§ 25 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Masterdiplom
§ 25 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Masterdiplom
1. Nach Abschluss des Masterstudiums erfolgt die Diplomierung zum Master of Law (MLaw) der Universität Luzern. Nach Abschluss eines Master Plus erfolgt die Diplomierung zum Master of Law der Universität Luzern mit interdisziplinärer Zusatzausbildung (MLaw + [Bezeichnung der Zusatzausbildung]).
2. Die Fakultät verleiht ein mit der Unterschrift der Dekanin oder des Dekans versehenes Diplom mit dem Prädikat des Masterstudiums. Die Namen der Diplomierten werden veröffentlicht.
3. Mit dem Diplom werden ein Zeugnis sowie ein Diplomzusatz (Diploma Supplement) ausgestellt. Auf dem Zeugnis werden die absolvierten Module sowie die Bewertungen der für den Abschluss des Masterstudiums zählenden Leistungskontrollen (§ 18 und evtl. § 20) sowie der Notendurchschnitt aufgeführt. Das Diploma Supplement enthält Erläuterungen zum Studium.