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540b CH-LU

§ 22 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Mobilität im Masterstudium

Studieninhalte - Masterstudium
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§ 22 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Mobilität im Masterstudium

1. Die Fakultät fördert die Mobilität im Masterstudium durch den Abschluss von Vereinbarungen sowie durch die Anrechnung von Studienleistungen an anderen Rechtsfakultäten des In- und Auslandes.

2. ...

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