540b
CH-LU
§ 22 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Mobilität im Masterstudium
Studieninhalte - Masterstudium
§ 22 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Mobilität im Masterstudium
1. Die Fakultät fördert die Mobilität im Masterstudium durch den Abschluss von Vereinbarungen sowie durch die Anrechnung von Studienleistungen an anderen Rechtsfakultäten des In- und Auslandes.
2. ...