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540b CH-LU

§ 20 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Interdisziplinäre Zusatzausbildungen

Studieninhalte - Masterstudium
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§ 20 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Interdisziplinäre Zusatzausbildungen

1. Die Fakultät kann in Zusammenarbeit mit anderen Fakultäten interdisziplinäre Zusatzausbildungen zum Masterstudium (Master Plus) anbieten.

2. Ein Master Plus umfasst mindestens 120 Credits. Nebst den mindestens 90 Credits des Rechtswissenschaftlichen Masterstudiums (§ 18) sind mindestens 30 Credits im jeweiligen nichtjuristischen Fachgebiet zu erwerben. Die Fakultät kann vorsehen, dass eine bestimmte Anzahl von Wahlfächern sowie die Masterarbeit in einem bestimmten Themengebiet abgelegt werden müssen.

3. Die Fakultät kann die Zahl der anrechenbaren nichtjuristischen Wahlfächer begrenzen.

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