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CH-LU
§ 2 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Leistungskontrollen
Allgemeines
§ 2 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Leistungskontrollen
1. Die Fakultät führt namentlich folgende Leistungskontrollen durch
a. schriftliche und mündliche Prüfungen,
b. schriftliche Arbeiten,
c. Doktoratskolloquium.
2. Im Bachelor- und Masterstudium sowie in den Nebenfachstudien wird jedes Modul mit einer oder mehreren Leistungskontrollen abgeschlossen. Module bestehen aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen (namentlich Vorlesungen und Übungen), schriftlichen Arbeiten oder anderen von dieser Ordnung vorgesehenen Studienleistungen, die an den Bachelor- oder Masterabschluss anrechenbar sind.