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540b CH-LU

§ 19 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Wahlfreiheit

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§ 19 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Wahlfreiheit

1. Die Studierenden können die von der Fakultät angebotenen Wahlfächer frei wählen.

2. Die Fakultät kann den Studierenden durch Informationen die eigenverantwortliche Bildung von Schwerpunkten ermöglichen.

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