540b
CH-LU
§ 19 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Wahlfreiheit
Studieninhalte - Masterstudium
§ 19 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Wahlfreiheit
1. Die Studierenden können die von der Fakultät angebotenen Wahlfächer frei wählen.
2. Die Fakultät kann den Studierenden durch Informationen die eigenverantwortliche Bildung von Schwerpunkten ermöglichen.