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§ 15 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Bachelordiplom
Studieninhalte - Bachelorstudium
§ 15 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Bachelordiplom
1. Nach Abschluss des Bachelorstudiums erfolgt die Diplomierung zum Bachelor of Law (BLaw) der Universität Luzern.
2. Die Fakultät verleiht ein mit der Unterschrift der Dekanin oder des Dekans versehenes Diplom mit dem Prädikat des Bachelorstudiums. Die Namen der Diplomierten werden veröffentlicht.
3. Mit dem Diplom werden ein Zeugnis sowie ein Diplomzusatz (Diploma Supplement) ausgestellt. Auf dem Zeugnis werden die absolvierten Module sowie die Bewertungen der für den Abschluss des Bachelorstudiums zählenden Leistungskontrollen (§ 11 und § 13) sowie der Notendurchschnitt aufgeführt. Das Diploma Supplement enthält Erläuterungen zum Studium.